Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGBs Süsse Flora Tortenatelier und Eventcatering in Berlin

Liebe Brautpaare, Kunden/innen und Partner/innen

Wir sind ein Tortenatelier für Einzelanfertigungen nach Kundenauftrag und bieten unter anderem Workshops zum Thema Backen an. Jede kleine oder große Köstlichkeit wird optisch, geschmacklich und bzgl. der Inhaltsstoffe individuell für unsere Kunden kreiert. Daher können wir nicht in jedem Fall just in time reagieren und auch keine spontane Kuchenverkostung oder einen Ladenverkauf anbieten. Die Optik finden wir auf Basis unserer Entwürfe gemeinsam in einem Beratungsgespräch; Geschmack und Zutaten überlegen wir uns im Rahmen der notwendigen Verkostung.


Unsere Verkostungstermine, inkl. Beratung werden via E-Mail oder direkt über das Kontaktformular vereinbart. Diese kosten einmalig 50,00 € (inkl. MwSt.) pro Paar und sind bar zum Verkostungstermin zu entrichten.  Kommt ein Auftrag zustande, verrechnen wir die Verkostungsgebühren mit der Schlusszahlung. 


Eine optimale Vorbereitung zum Termin wäre, wenn ihr eure Inspirationen, Wünsche und Ideen zum Beratungsgespräch mitbringen oder im Idealfall vorab an kontakt@suesse-flora.de schicken würdet. Insbesondere für Hochzeiten ist es wichtig, bspw. Einladungskarten, Bilder vom Hochzeitskleid oder Hochzeitsanzug, Bilder vom Blumenarrangement, der erwünschten Dekoration mitzubringen. Wir werden dann ganz sicher eine dazu passende Gestaltungs-Variante finden. Selbstverständlich fließt auch die erwartete Anzahl eurer Gäste mit in die Ideenfindung ein.

 

Eine Hochzeit benötigt natürlich auch ein Budget und somit wäre es von Vorteil, wenn ihr euch schon Gedanken gemacht hättet, wie hoch das Budget für die Hochzeitstorte, Sweet Table, etc. sein soll. Gerne beraten wir euch auch dabei.

 

Besondere Hinweise für unsere Produkte

Die Ware sollte kühl, trocken und geruchsfrei gelagert werden. Eure Torte wird auf Wunsch von uns geliefert oder kann von euch in unserem Atelier in Prenzlauer Berg abgeholt werden. Werden Torten oder andere Köstlichkeiten von euch abgeholt, werden diese selbstverständlich in einem Karton eingepackt mitgegeben. Unsere Torten können nicht verzehrfähige Bestandteile wie beispielsweise Floristenbänder, Plastikdübel, Zahnstocher und ähnliches beinhalten. Unsere mehrstöckigen Torten sind i.d.R. mit nicht verzehrfähigen Plastik- oder Holzdübeln gestützt. Unter Umständen für Dekorzwecke verwendete Satinbänder sind nicht verzehrfähig und müssen vor dem Servieren entfernt werden. Auf Wunsch dekorieren wir gerne Deine Torte mit frischen Blumen. Diese müssen auch vor dem Verzehr entfernt werden (es sei denn es handelt sich um essbare Blumen). Wir haften nicht für den Fall, dass Blumen oder Bestandteile von Blumen oder erdenkliche Dekoration mitgegessen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen von „Süsse Flora - Tortenatelier“ © gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1. Vertragsschluss und Preise

Im Ergebnis eines Beratungsgespräches und einer Verkostung übersenden wir euch ein Angebot unter Bezugnahme auf diese AGB.  Zusatzleistungen wie bspw. Transportkosten oder Bestellung von Equipment werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Durch eure Bestätigung des Angebotes kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Preis richtet sich u.a. nach der Originalität, dem künstlerisch gestaltenden Aufwand, der tatsächlichen Größe und den verwendeten Zutaten sowie dem dekorativen Aufwand. 

 

Wird das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert und ein neues Angebot erstellt, so verliert das ursprüngliche Angebot seine Gültigkeit. Sofern bei Vertragsabschluss nicht geregelt, fallen für eine Anlieferung der Ware zusätzliche Lieferkosten an, die sich nach der Entfernung von und zu unserem Betrieb, etwaigen Klimatisierungserfordernissen, der Fahrzeuggröße und dem zu erwartenden Zeitaufwand richten. Geliefert wird frei Abladestelle an den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann und sollte einen (weiteren) zur Entgegennahme Berechtigten benennen.


2. Zahlung bzw. Fälligkeit der Gesamtsumme

Wir stellen unsere Rechnung über die Anzahlung generell bei Vertragsabschluss. Die Restzahlung erfolgt i.d.R. 4 Wochen vor Liefertermin. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Bezahlung kann entweder vor Ort in bar oder durch Überweisung auf unser Bankkonto geschehen. Die Bankdaten findet ihr auf unserer Rechnung.

 

Für den Fall, dass eine fällige Zahlung vier Wochen vor dem geplanten Liefertermin nicht erfolgt sein sollte, können wir einseitig die Erfüllung des Vertrages ablehnen. Dies würden wir euch in diesem Fall schriftlich an die im Angebot bezeichnete Adresse unter Mitteilung der anfallenden Storno-Kosten anzeigen. 


3. Wichtige Fristen für Änderungswünsche Deiner Bestellung

Etwaige Änderungswünsche mit Blick auf die Form, das Design und die Art der Torte können zeitlich nach dem Vertragsabschluss nur unter Wahrung unserer betriebsnotwendiger Fristen berücksichtigt werden. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass unsere Hochzeitstorten Einzelanfertigungen sind, die eine lange Planungsphase benötigen und aufwändig in Handarbeit hergestellt werden. Auch sind wir als kleines Atelier kapazitiv limitiert und können nur eine begrenzte Anzahl von Bestellungen aufnehmen. Wichtig ist, dass der Vertragsinhalt spätestens 4 Wochen vor dem Herstellungsbeginn nicht mehr änderbar ist. In eurem eigenen Interesse solltet ihr uns vor allem bei Hochzeitstorten daher mindestens 3 bis 6 Monate vor der vereinbarten Fertigstellung kontaktieren, falls ein Änderungsbedarf besteht. Ungeachtet der vorstehenden Geschäftsbedingungen sind folgende Fristen zu beachten: Erfahrungsgemäß können bis maximal 4 Wochen vor Fertigstellung der Produkte nur noch „leichte Änderungen“ vorgenommen werden. Das betrifft in erster Linie Änderungen bzgl. der Farbe, Geschmackssorte, sowie kleinere Designdetails. D.h., Anpassungen wie etwa die Änderung von 3-stöckig auf etwa 1-stöckig, der Personenanzahl oder an personalisierten Deko-Elementen sind dann nicht mehr möglich. 

 

4. Stornofristen und -kosten

Als Atelier für Auftragsarbeiten mit hohem gestalterischen und geschmacklichen Anspruch und einer kapazitiv stark limitierten Herstellung in Handarbeit können wir im Fall von Vertrags-Stornierungen nur in wenigen Ausnahmefällen die angezahlten Rechnungsbeträge teilerstatten. Kurzfristig durch Stornierung entstehende „Auftragslücken“ sind bei unserem Geschäftsmodell nicht kompensierbar. Ebenso sind die in eurem Produkt steckende gestalterische und geschmackliche Planung bereits mit Vertragsabschluss im Wesentlichen erbracht. 


Insofern gelten folgende Stornierungsregelungen bei kundenseitiger Kündigung unseres Vertrages: 


  • Bei Kündigung mehr als 8 Kalenderwochen vor Liefertermin werden wir 60% der Anzahlung erstatten; etwa für Verkostungen gezahlte Beträge sind von der Erstattung ausgenommen.

  • Bei Kündigungen zwischen 4 und 8 Kalenderwochen vor Liefertermin werden wir 40% der Anzahlung erstatten; etwa für Verkostungen gezahlte Beträge sind von der Erstattung ausgenommen.

  • Bei Kündigungen unter 4 Wochen vor Liefertermin können wir lediglich noch Erstattungen i.H.d. nicht erforderlichen Aufwände zur Beschaffung von Zutaten oder nicht bereits ausgelösten Drittaufträge unter Berücksichtigung der Sonderfall-Regelungen zu verderblichen Waren gem. §§ 355, 356 BGB i.V.m.. § 312 d Abs. 4 Ziff. 1 BGB gewähren.


Geltende Stornierungsregelungen bei Kündigung des Vertrags durch Süsse Flora: 


  • Süsse Flora behält sich vor bereits angezahlte Angebot zu stornieren und die Anzahlung innerhalb von 14 Werktagen zu veranlassen. Eine Stornierung unsererseits kann bis zu 14 Tagen vor Lieferdatum erfolgen.


 4.1. Sonderregelung betreffend COVID-19-Pandemie

Im Falle eines durch die BRD bestimmten und geltenden Lockdowns, der euch dazu zwingt, eure Veranstaltung verschieben zu müssen, bieten wir folgendes an:


  • Bei Verschiebung der Veranstaltung im selbigen Jahr, bieten wir eine Preisgarantie an und euer Angebot bleibt bestehen.

  • Bei Verschiebung der Veranstaltung in ein anderes Jahr, bieten wir euch die Anzahlung zur Verrechnung auf das neue Angebot an.

 

5. Abnahme und Gefahrenübergang sowie Rüge- und Reklamationspflicht

Der Käufer hat die bestellte Ware bei der Übergabe abzunehmen und diese unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen können nur umgehend bei der Annahme bzw. Auslieferung geltend gemacht werden. Für Mängelanzeigen gilt das Schrifterfordernis. Letzteres gilt auch, wenn ihr mit dem Produkt unzufrieden seid, falls bspw. das Design, die Farbe oder der Geschmack vom vereinbarten Produkt erheblich abweichen. Hier weisen wir vorab darauf hin, dass alle unsere Produkte frisch für euch vor Ort individuell angefertigt werden. Abweichungen der angegebenen Größen und Gewichte, Aussehen und Text bzw. Logo sind wegen der handwerklichen Bearbeitung daher nicht immer vermeidbar. Daher gibt es keinen Anspruch auf Minderung oder sonstige Gewährleistungsrechte, sofern diese nicht offensichtlich, d.h. für jedermann und ohne weiteres auf den ersten Blick ersichtlich sind. Kleinere bzw. unbedeutende Abweichungen sind hinzunehmen, wenngleich wir stets bemüht sind die Abweichungen so gering wie möglich zu halten.


Kann die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. dessen zum Empfang Berechtigte die Abnahme, so ist unsere vertraglich geschuldete Leistung dennoch erbracht. In diesem Fall dokumentieren wir Zeit und Ort der fehlgeschlagenen Lieferung und bemühen uns angemessen um Kontakt mit euch.


Sofern Bestellungen von euch selbst abgeholt werden, erteilen wir Informationen zum Transport und zur Lagerung in unserem Cake Care Guide.


Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Wertminderung, Beschädigung und des Untergangs der Ware geht mit deren Übergabe an euch bzw. den von euch benannten Empfänger über. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Ware nach Auslieferung seid ihr selbst und ausschließlich verantwortlich. Wir haften nicht für etwaige Mängel infolge einer fehlerhaften Lagerung oder eines fehlerhaften Transports der Produkte nach Übergabe.


6. Lieferung der Ware nur an korrekte Anschrift

Es besteht die Möglichkeit unseren Lieferservice gegen einen Aufpreis in Anspruch zu nehmen. Falls ihr eine Lieferung wünscht, bitten wir um Beauftragung bis 6 Wochen vor der Lieferung. Die zusätzlich anfallenden Kosten richten sich u.a. nach der Entfernung von unserem Betrieb sowie den Besonderheiten der Torte (s.o.). Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an den vereinbarten Ort. Die Lieferadresse ist in unserer Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten und von euch mit der Auftragsannahme bestätigt. Diese muss in eurem Interesse vollständig sein und sollte neben euch einen berechtigten Empfänger vor Ort beinhalten. Für Fehler in der Lieferadresse haftet ihr allein. Der Lieferort muss frei zugänglich, d.h. mit einem üblichen Lieferfahrzeug direkt und ohne Verstoß gegen geltendes Recht anfahrbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir berechtigt, die Übergabe an einem zulässigen Ort zu verlangen, der der gewünschten Abladestelle am nächsten liegt.

 

7. Ausleihen von Präsentationsgegenständen / Mietgegenstände

Für die Präsentation eurer Torten könnt ihr einen Teil unseres Equipments wie z.B. Tortenständer, Etageren, Candywagen, Tortenbesteck uvm. gegen eine Leihgebühr sowie Hinterlegung einer Sicherheitsleistung ausleihen. Letztere erstatten wir zurück, sobald ihr die Leihgegenstände innerhalb einer Frist von einer Woche nach dem vertraglichen Lieferdatum unbeschädigt und gereinigt zurückbringt. Werden die Leihgegenstände nicht ordnungsgemäß bzw. pünktlich zurückgebracht, so wird eine Gebühr in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet und mit der geleisteten Sicherheitsleistung verrechnet. Gleiches gilt für Beschädigungen der Leihgegenstände. Der Käufer verpflichtet sich zur selbständigen Rückgabe der Thermobox an die Adresse von Süsse Flora | Tortenatelier und Eventcatering. 

 

8. Haftung

Unsere Haftung wegen Schadensersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen infolge von Mängeln der Lieferung bzw. Leistung sowie Verletzung sonstiger außervertraglicher Pflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Übrigen auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss für uns erkennbar waren. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

 

9. Aufrechnung

Ihr könnt gegen unsere Forderungen nur dann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.


11. Bildrechte

Die von uns zur Verfügung gestellten Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind i.d.R. sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

12. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien in diesem Fall eine Regelung zu finden, die dem bei Vertragsabschluss gewollten Zweck inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei einer etwaigen Regelungslücke.

 

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und diesen AGB ist Berlin.

 

Berlin, 01. Januar 2020

 

Franziska Oeser

Süße Flora - Tortenatelier und Eventcatering

Heinrich-Roller-Straße 5

10405 Berlin